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Snack-Content: auf Musikrechte achten

Jerusalema wird jetzt für viele teuer – Musikrechte für Snack-Content Kurzvideos

Warner Music verschickt zur Zeit massenhaft Rechnungen an Polizeidienststellen, die Feuerwehr, Krankenhäuser und viele andere, die Tanzvideos mit dem Song “Jerusalema” gedreht haben. In diesem Beitrag mache ich im Zusammenhang mit Videoproduktionen auf Musikrechte-Probleme aufmerksam und schildere deren Lösung.

Musikrechte sind eine heikle Angelegenheit mit vielen Stolperfallen.
Das liegt zum einen daran, dass Internet-Videos international betrachtet werden müssen und die Rechtslage in nahezu jedem Land anders ist. Zum anderen können mit Komponist, Texter, Sänger, Produzent, Arrangeur, Orchester, Bandmitglied, Plattenfirmen u.s.w. manchmal unüberschaubar viele Beteiligten Rechte an einer Musikproduktion anmelden.

Aktueller Fall: der Gute-Laune-Song “Jerusalema”, auf den im Internet so gern getanzt wird. Polizeidienststellen, Feuerwehren, Krankenhäuser, Unternehmen und viele, viele mehr haben hierzu Videos veröffentlicht – und werden jetzt von Warner Music zur Kasse gebeten. Dem Vernehmen nach hat Warner Music auch vom Innenministerium NRW bereits eine Zahlung erhalten – und das Ministerium hat die Angelegenheit gewiß juristisch prüfen lassen.

Warner Music vertritt den südafrikanischen Künstler Kgaogelo Moagi (Master KG) und verlangt für die meist nicht genehmigte Musiknutzung des Songs “Jerusalema” zum Teil mehrere tausend Euro.

Ich nehme den Vorgang zum Anlass, für Sie mal die Möglichkeiten für juristisch unproblematischen Sound zu beleuchten:

1. Selber machen

Die unproblematischste Art ist es, den benötigten Sound einfach selber zu machen, d.h. selber zu komponieren und einzuspielen – oder mit guter vertraglicher Absicherung in Auftrag zu geben.
Das ist individuell und bietet die Chance, den Unternehmen und Marken, für die der Sound benötigt wird, eine ganz eigene Audio-Welt zu geben.
Gut und professionell gemacht ist dies gewiß auch die teuerste Lösung und daher nicht unbedingt üblich, wenn es um sekundenkurzen Snack-Content geht.

2. Freie Musik-Archive

Viele Video-Produzenten bedienen sich aus Kostengründen bei freien Musik-Archiven, auf deren Websites man nach bestimmten Stichworten Musik aussuchen und kostenfrei downloaden bzw. GEMA-frei einsetzen kann.
Ich kann hier nur zur Vorsicht raten!
Sie haben keinerlei Kontrolle darüber, aus welchen Quellen der Betreiber entsprechender Plattformen seinen Audio-Content bezieht. Daher können Sie auch nicht kontrollieren, ob es nicht doch irgendwo irgendjemanden gibt, der später mal seine Rechte an dem Stück anmeldet – möglicherweise zu einem Zeitpunkt, zu dem die freie Musik-Plattform schon gar nicht mehr existiert.
Das Risiko mag für den privaten Hausgebrauch überschau sein, nicht jedoch wenn Sie für ein Unternehmen oder gar große internationale Marken ein Video kreieren, und sei es auch noch so kurz.

3. Rechte kaufen

Juristisch sicherer als bei freien Musik-Archiven ist der Rechte-Ankauf bei Bezahl-Plattformen. Dazu zählen inzwischen auch die großen Foto- und Video-Stockanbieter wie Getty Images, istock, Shutterstock & Co.
Hier unterscheidet man, wie beim Fotoeinkauf, in lizenzfreie (Royalty Free) oder lizenzgebundene Stücke.
Häufig ist es so, dass die musikalisch betrachtet etwas besseren Stücke in den lizenzgebundenen Verkauf gehen, man also jedes Mal wieder neu bezahlen bzw. aufstocken muss, wenn man sie von Einsatzart, -zeitraum oder radius her noch über den lizensierten Zweck hinaus nutzen möchte. Auch das kann im Einzelfall richtig teuer werden.
Und auch hier liegen etliche Stolperfallen, an die man zunächst nicht unbedingt denkt. So kennen wir Fälle, bei denen die Videos von Unternehmen intern, aber webbasiert archiviert wurden – und es dadurch zu Abmahnungen und Geldforderungen kam, sei es weil so die Lizenzfrist überschritten wurde oder weil die interne webbasierte Archivierung bei Musikeinkauf nicht lizensiert wurde.
Rechte lassen sich natürlich auch über die GEMA erwerben, jedoch ist dies in der Regel ziemlich teuer.
Ich selber bediene mich weder bei freien Musik-Archiven noch bei den üblichen Bezahl-Plattformen.
Über meine Mitgliedschaft in der Corporate TV Association (CTVA) habe ich den skandinavischen Anbieter Epidemic Sound kennengelernt, der mit einem ganz neuen Ansatz auf den Markt getreten ist, den ich für den juristisch sichersten halte und dessen Preis-Leistungs-Verhältnis mich überzeugt hat.

www.epidemicsound.com
www.epidemicsound.com

Epidemic Sound ist von Juristen gegründet worden, die sich jahrelang spezialisiert mit Musikrechtsfällen befasst haben.
Die Grundidee ist einfach: alles im eigenen Hause kreieren und produzieren, weltweit juristisch auf der sicheren Seite sein, und in Deutschland obendrein GEMA-frei.
Das betrifft sowohl die Produktion von Audio-Stockmaterial als auch die Kreation von eigenen Corporate-Audiowelten für Marken und Konzerne.
Inzwischen ist Epidemic Sound ein sehr stark wachsendes Unternehmen geworden.
Das Handling von Epidemic Sound ist denkbar einfach. Die Abopreise sind fair.

Fazit

Auch wenn die Empörung über das Verhalten von Warner Music groß ist – lizenzrechtlich ist die Sache klar. Viele werden an diesem Beispiel wieder mal lernen, wie wichtig es ist, bei Videos auch an das Thema Musikrechte zu denken.

Publiziert am 13.02.2021

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Franz-Josef Baldus - Geschäftsführer der Snack-Content Company (SCC) Deutschland GmbH

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